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von Christoph Eisel

Steuerfreie Corona-Sonderzahlung verlängert

Die ursprünglich bis zum 31.12.2020 geltende Regelung zur Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung wurde um 6 Monate verlängert. Die gesetzliche Grundlage für den steuerfreien Corona-Bonus findet sich in § 3 Nr. 11a EStG. Dort heißt es:

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 (neu: 30.Juni 2021) auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die einmalige Corona-Sonderzahlung nunmehr noch bis zum 30.06.2021 gewähren.

Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

Eine Umwandlung ohnehin geschuldeten Entgelts ist damit ausgeschlossen. Vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die vor dem Stichtag 01.03.2020 getroffen worden sind, können nicht nachträglich in einen steuerfreien „Corona-Bonus“ umgewandelt werden. Bestand vor dem 01.03.2020 noch keine Vereinbarung oder Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung einer Bonus- bzw. Sonderzahlung, kann eine solche bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 EUR als steuerfreie Corona-Sonderzahlung erfolgen.

Hierzu sollte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass es sich bei der Sonderzahlung um eine steuerfreie Beihilfe und Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelt.

 

Weitere Informationen finden Sie in einem ausführlichen FAQ zum Thema Corona und Steuern (Stand 28.12.2020) auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=34

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